Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bügelservice Haaglanden

Artikel 1 – Geltungsbereich.

Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit dem Wasch- und Bügelservice Haaglanden und gelten für alle ihre (weiteren) Handlungen und Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten nur, wenn und soweit sie schriftlich vom Wasch- und Bügelservice Haaglanden akzeptiert wurden.

Artikel 2 – Definitionen.

In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die jeweils dahinter stehenden Bedeutungen:
a. Material: alle Stoffe, aus denen das Textil besteht.
b. Ausrüstung: alle Maschinen und Anlagen, einschließlich der sogenannten Peripheriegeräte, mit denen das Textil bearbeitet wird, sowie die dazugehörigen Teile;

Artikel 3 – Angebote.

Angebote, Offerten, Preise und Preisangaben, gleich ob in Preislisten, Anzeigen und Ähnlichem enthalten, sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Artikel 4 – Ausführung der Arbeiten/Lieferzeiten.

Der Zeitraum bzw. der Zeitpunkt, bis zu dem Strijkservice Haaglanden die vereinbarten Arbeiten oder Lieferungen ausgeführt haben muss, wurde unter der Annahme festgelegt, dass sich die Umstände, unter denen die (Ab-)Lieferung erfolgt, nach Annahme des Auftrags nicht ändern werden.

Sollte eine solche Änderung der Umstände eintreten, unabhängig von deren Vorhersehbarkeit, die zu einer Verzögerung führt, wird der vereinbarte Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung entsprechend verschoben, unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen in Artikel 11 für den Fall, dass Strijkservice Haaglanden aufgrund höherer Gewalt die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann.

Versand, Transport und/oder Übergabe von Waren, einschließlich Materialien, erfolgen stets auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

Artikel 5 – Mitwirkungspflicht des Auftraggebers.

Der Auftraggeber wird Was- und Strijkservice Haaglanden stets rechtzeitig alle Mitwirkungen, Daten und Auskünfte erteilen, die Was- und Strijkservice Haaglanden für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten oder Lieferungen als notwendig und nützlich erachtet. Wenn Textilien angeboten werden, von denen bekannt ist, dass sie Mängel aufweisen, hat der Auftraggeber Was- und Strijkservice Haaglanden hierüber im Voraus zu informieren. Wäsche, die nur zum Bügelservice bestimmt ist, muss sauber und unbeschädigt angeliefert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Kleidung auf persönliche Gegenstände. Bitte liefern Sie Kleiderbügel für Blusen und/oder Hemden mit. Werden keine Kleiderbügel mitgeliefert, können diese gegen Bezahlung von Was- und Strijkservice Haaglanden bereitgestellt werden. Sollten Sie zum vereinbarten Abhol- oder Bringtermin Ihrer Bügelwäsche nicht anwesend sein, sehen wir uns gezwungen, zusätzliche Lieferkosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 6a – Garantie.

Die Garantie von Was- en Strijkservice Haaglanden bedeutet, dass Was- en Strijkservice Haaglanden Mängel an den von ihr erbrachten Dienstleistungen kostenlos behebt. Wenn Was- en Strijkservice Haaglanden eine Garantie gewährt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderliche Mitarbeit zu leisten. Mitarbeit bedeutet unter anderem, das angebotene Textil erneut bereitzustellen, um es nochmals zu behandeln. Es wird gemäß den Pflegeetiketten gewaschen; sollte dennoch eine Abweichung auftreten, übernimmt Was- en Strijkservice Haaglanden keine Haftung.

Artikel 6b – Keine Garantie.

Die Garantie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde selbst ohne Zustimmung von Strijkservice Haaglanden Änderungen an den von Was- en Strijkservice Haaglanden erbrachten Dienstleistungen vornimmt. Strijkservice Haaglanden hat das Recht, die Garantie auszusetzen, wenn Rechnungen nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden.

Artikel 7 – Preise.

Die von Was- und Bügelservice Haaglanden angegebenen Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer sowie exklusive etwaiger anderer behördlich auferlegter Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise in den Niederlanden steigen jährlich aufgrund der Inflation. Dies wirkt sich auch auf unsere Kosten aus. Preisänderungen können jederzeit vorgenommen werden. Aktuelle Preise sind auf der Website veröffentlicht.

Artikel 8 – Zahlung.

Zahlungen erfolgen pünktlich zu den vereinbarten Terminen auf die von Was- und Bügelservice Haaglanden dem Auftraggeber mitzuteilende Weise. Bleibt der Auftraggeber mit der fristgerechten Zahlung in Verzug, ist Was- und Bügelservice Haaglanden berechtigt, für jeden Monat oder Teilmonat der Überschreitung der Zahlungsfrist einen Verzugszins von 1 % des Rechnungsbetrags zu berechnen. Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzug, Einbehalt oder Verrechnung in gesetzlichem niederländischem Zahlungsmittel zu begleichen; der Auftraggeber hat niemals das Recht, die Zahlungspflicht auszusetzen. Was- und Bügelservice Haaglanden ist berechtigt, vor (weiterer) Leistungserbringung vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen, höchstens in Höhe des Betrags, den Was- und Bügelservice Haaglanden vom Auftraggeber zu fordern hat oder erhalten wird. Neben den Rechnungsbeträgen und Zinsen ist Was- und Bügelservice Haaglanden berechtigt, alle außergerichtlichen Kosten, die durch die verspätete Zahlung entstanden sind, vom Auftraggeber zu verlangen. Außergerichtliche Kosten sind in jedem Fall geschuldet, wenn Was- und Bügelservice Haaglanden sich zur Eintreibung der Forderung der Hilfe Dritter bedient hat. Diese werden gemäß dem Inkassotarif berechnet, der von der Arbeitsgruppe für außergerichtliche Kosten des Niederländischen Justizverbands empfohlen wird, mit einem Mindestbetrag von 100 € . Alle Beträge, die Was- und Bügelservice Haaglanden vom Auftraggeber erhält, werden zunächst zur Begleichung aller eventuell fälligen Zinsen und Kosten verwendet und danach stets zur Begleichung der am längsten offenen Rechnung.

Artikel 9 – Vorzeitige Beendigung und Auflösung.

Wenn der Auftraggeber eine Verpflichtung aus einem Vertrag nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb einer festgelegten Frist oder anderweitig nicht rechtzeitig erfüllt, gerät der Auftraggeber in Verzug und ist Was- und Strijkservice Haaglanden berechtigt, ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention:
– die Ausführung des Vertrags und unmittelbar damit verbundener Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist und/oder;
– diesen Vertrag und alle unmittelbar damit verbundenen Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, nachdem die Aussetzung vierzehn Tage gedauert hat, unbeschadet anderer Rechte von Strijkservice Haaglanden aus welchem Vertrag mit dem Auftraggeber auch immer, und ohne dass Was- und Strijkservice Haaglanden zu irgendeiner Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.

Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, einer Insolvenz, Stilllegung oder Liquidation des Auftraggebers sind alle Verträge mit dem Auftraggeber von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, Was- und Strijkservice Haaglanden teilt dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags verlangt wird, in welchem Fall Was- und Strijkservice Haaglanden ohne Mahnung berechtigt ist:
– die Ausführung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist und/oder;
– alle etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen, unbeschadet aller anderen Rechte aus welcher Vereinbarung mit dem Auftraggeber auch immer und ohne dass Was- und Bügelservice Haaglanden zu irgendeiner Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.

Der Auftraggeber kann eine Vereinbarung auf unbestimmte Zeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Abonnements werden im Voraus und pro Periode zu Beginn jeder Periode in Rechnung gestellt. Eine Kündigung kann für eine folgende Periode unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Artikel 10 – Abonnements

Abonnements werden pro Periode in Rechnung gestellt und der in Rechnung gestellte Betrag wird von Ihrem Konto eingezogen. Alle Abonnements haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Eine Aussetzung des Abonnements kann niemals rückwirkend erfolgen.

Artikel 11 – Haftung.

Wasch- und Bügelservice Haaglanden haftet nicht für kaputte, beschädigte und/oder verlorene Wasch- und/oder Bügelwaren, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Wasch- und Bügelservice Haaglanden zurückzuführen. Sollte Wasch- und Bügelservice Haaglanden für Schäden an den Bügelwaren haftbar gemacht werden können, wird diese Haftung auf den Gebrauchswert der Bügelwaren begrenzt und kann niemals mehr als 50,00 € pro Auftrag und Kunde betragen.
Unter Gebrauchswert versteht man in diesem Zusammenhang den ursprünglichen Kaufwert der Bügelwaren abzüglich der Abschreibung für die Nutzungsdauer des Gegenstands. Bei wertvollen Gegenständen, die nicht als solche angeboten wurden und von Wasch- und Bügelservice Haaglanden nicht vernünftigerweise als solche behandelt werden müssen, wird bei der Feststellung des Kaufpreises der normale Wert eines vergleichbaren Gegenstands zugrunde gelegt. Wasch- und Bügelservice Haaglanden haftet ebenfalls nicht für den Verlust von Gegenständen bzw. Geld, das in den Bügelwaren zurückgelassen wurde. Wasch- und Bügelservice Haaglanden haftet niemals für indirekte Schäden des Auftraggebers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, immaterieller Schäden, Betriebs- oder Umweltschäden.

Der Auftraggeber stellt Wasch- und Bügelservice Haaglanden von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung der von Wasch- und Bügelservice Haaglanden gelieferten Waren verursacht werden.

Artikel 12 – Höhere Gewalt.

Wasch- und Bügelservice Haaglanden haftet nicht, wenn und soweit er seine Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Unter höherer Gewalt versteht man jede äußere Einwirkung sowie jede Umstand, der vernünftigerweise nicht im Risiko des Wasch- und Bügelservice Haaglanden liegen darf. Verzögerungen oder Leistungsstörungen durch Zulieferer, Transportmöglichkeiten und Arbeitskämpfe gelten ausdrücklich als höhere Gewalt. Wenn und soweit der Wasch- und Bügelservice Haaglanden seine Verpflichtung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht erfüllen kann, werden die eventuell verpassten Boxen zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

Artikel 13 – Streitigkeiten.

Auf alle Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten und Verträgen jeglicher Art ergeben, unterliegen der Zuständigkeit des Zivilgerichts am Sitz des Wasch- und Bügelservice Haaglanden, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.

Bügelservice Haaglanden Allgemeine Geschäftsbedingungen